Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen /Kurse, Eigentraining, Wellness  in unseren Räumen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied/Teilnehmer geschlossenen Vertrages. 

Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft in unserem Studio,  die Teilnahme an einem bestimmten Kurs, Solarium oder Wellnessnutzung.

§2

Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Mitglieds/Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

§3

Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen, Abweichungen werden im Mitgliedsvertrag eingetragen.  Zusätzliche Studioangebote, wie Solarium oder die Sauna sind vor Nutzung zu bezahlen.

Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Das Mitglied/ der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach der Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Mitglied/ Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,- Euro als Auslagenersatz verlangen, zuzgl. der anfallenden Bankgebühren.

§4

Vertragsdauer – Kündigung

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragserstlaufzeit kündbar. Soweit  nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende.

Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

§5

Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds/ Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mitglieds/ Teilnehmers beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/ Beschädigung von Sachen, die das Mitglied/ der Teilnehmer für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.

Für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds/ Teilnehmers haften wir nicht.

§6

Rücktritt des Teilnehmers/ Stornierung

  1. Der Teilnehmer an einem Kurs kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10% des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass und kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
  2. Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz (1) zurückgetreten ist.
  3. Ein Rücktritt von einem Vertrag, der die Mitgliedschaft bei uns begründet, ist nicht möglich

 §7

Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

§8

Rücktritt des Studios von Kursen

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

  • für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen
  • der Kurs aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte voll zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

§9

Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die das Mitglied/ der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§10

Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unserer Geschäftssitz.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständiges Gericht.

§ 11

 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch

§ 12

 Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

§ 13

Hausordnung

Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.